Description
Mit unserer webbasierten Software ermöglichen wir Ihnen die gesetzeskonforme Einrichtung ihrer Internen Meldestelle, damit Hinweisgebende sicher und schnelle Hinweise melden können und Ihr Unternehmen effizient und vertraulich auf eingehnde Meldungen reagieren kann.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitende und Kommunen ab 10.000 Einwohner:innen sowie Behören wurden bereits im Juli 2023 in die Pflicht einer Internen Meldestelle genommen. Unternehmen und Organisationen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden haben eine Schonfrist bis zum 17. Dezember. Danach müssen auch sie laut Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) durch die Einrichtung einer Interne Meldestelle hinweisgebenden Personen die Möglichkeit geben, Defizite und Missstände im Unternehmen zu melden – auf Wunsch anonym.
Unsere Hinweisgeberplattform bietet eine DSGVO-konforme Umsetzung unter Einhaltung aller Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes:
Alle Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und der Einrichtung einer Internen Meldestelle haben wir in einem kostenfreien Whitepaper für Sie zusammengefasst.
Gerne präsentieren wir Ihnen unsere Hinweisgeberplattform in einem kostenfreien Demotermin.