Mühelos das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen

Sanktionsfrei und sicher mit dem Hinweisgebersystem

Mit Überführung der Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht wurden im Juli dieses Jahres die letzten Änderungen des Hinweisgeberschutzgesetztes in Kraft gesetzt. Für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden bedeutet das ab jetzt: Die Einrichtung einer Internen Meldestelle ist Pflicht. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden lief die Frist am 17. Dezember aus, um fristgerecht Hinweisgebenden eine anonyme Plattform zu bieten, über die sie Missstände im Unternehmen melden können.

Klipp und klar: Unser kostenfreies Whitepaper

Das Hinweisgeberschutzgesetz mag neu sein, aber wir sammeln seit über 30 Jahren Erfahrung im Bereich Informationssicherheit, Datenschutz und IT-Sicherheit. Sie finden die Auflagen komplex und fragen sich, woher die personellen Ressourcen aus Ihrem Unternehmen kommen können, um die Interne Meldestelle einzurichten? Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert.

Fordern Sie unser kostenfreies Whitepaper an und erfahren Sie, was Sie wirklich tun müssen.

Die webbasierte Hinweisgeberplattform

Sicher, übersichtlich und DSGVO-konform

Selbst wenn das Erwerben und Einrichten eines Hinweisgeber-Tools simpel ist, können die Ansprüche bei der Umsetzung komplex werden. E-Mail oder eine öffentliche Hotline? Das sind keine geeigneten Kanäle für Hinweisgebende. Mit unserer webbasierten Plattform erhalten Sie alle nötigen Voraussetzungen, damit die Meldungen von Whistleblowern und die Kommunikation mit ihnen so sicher wie möglich wird und Hinweise garantiert vertraulich behandelt werden. Unsere webbasierte Software erfüllt alle technischen Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie und der DSGVO:

Berechtigungsstruktur

Verschiedene Berechtigungen (z.B. Analyst Admin, Admin, Task Manager etc.) sorgen für eine effiziente Bearbeitung.

Verschlüsselte Kommunikation

Eine unmanipulierbare Informationskette (durch Blockchain-Technologie) garantiert die Anonymität der Whistleblower.

Garantiertes Einhalten von Fristen

Automatisch eingerichtete Erinnerungsfunktion zur Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Fristen (z.B. der Melde- oder Löschfrist).

Zweisprachige Verfügbarkeit

Die Hinweisgeberplattform ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Weitere Sprachen können optional hinzugefügt werden.

Live-Chat-Funktion

Aufwand und Zeit sparen: Mitarbeitende können vorab in einem Chat anonym Fragen stellen, wenn Sie nicht direkt einen Hinweis melden möchten.

Sprechen wir persönlich darüber! In einem kostenfreien Demo-Termin stellen wir Ihnen gerne unsere Hinweisgeberplattform und unsere Leistung durch das Hinweisgebersystem vor. 

Wir haben nicht nur die Software, wir werden auch Ihre Ombudstelle

Alle Leistungen im Überblick 

Bei Bedarf übernehmen wir ihm Rahmen unseres Hinweisgebersystems alle anfallenden Posten Ihrer Internen Meldestelle. Von der technischer Einrichtung, über die Kommunikation mit dem Whistleblower,  einer Plausibiltätsprüfung der Meldung bis hin zu einem jährlichen Managementbericht über alle angefallenen Meldungen.

Betrieb Hinweisgebersystem – Wir werden Ihre Ombudstelle

  • Die DATATREE AG als Ombudstelle
    € 1.576 jährlich
  • Inbetriebnahme
    1.576 Euro einmalig
    der Hinweisgeberplattform durch technische Einrichtung, inklusive Einbindung Ihres Corporate Designs und einer kundenindividuellen Subdomain.
  • Verfügbarkeit in deutscher und englischer Sprache
    inklusive
    (weitere Sprachmodule sind optional zubuchbar)
  • Informationsmaterial für Mitarbeitende
    inklusive
    über die Funktionen der Internen Meldestelle und die Aufklärung über eine Hinweismeldung.
  • Einhaltung aller Melde-und Löschfristen
    inklusive
    die im Rahmen einer Meldung gesetzlich vorgegeben sind.
  • Vorprüfung und Plausibilitätsprüfung
    inklusive
    ob der Hinweis im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes ist.
  • Kontinuierliche Kommunikation mit Hinweisgebenden
    inklusive
    bei Rückfragen auf Seiten des Hinweisgebenden oder bei Anforderung von weiteren Informationen, die zur Aufklärung und zur Beseitigung des Missstandes notwendig sind.
  • Zusammenfassung aller Meldungsereignisse
    inklusive
    in einem jährlichen Management-Bericht
  • Dokumentation und Kommunikation je Meldung
    nach Aufwand
    Gesetzeskonforme Bearbeitung und Nachverfolgung, Maßnahmenergreifung bei Hinweisen, Kommunikation mit den Whistleblowern

1.576,00  / Jahr und eine 1.576,00  Einrichtungsgebühr

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