Description
Mit unserer webbasierten Software ermöglichen wir Ihnen die nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) konforme Einrichtung ihrer Internen Meldestelle, damit Hinweisgebende sicher und schnelle Hinweise melden können und Ihr Unternehmen effizient und vertraulich auf eingehnde Meldungen reagieren kann.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitende und Kommunen ab 10.000 Einwohner:innen sowie Behören wurden bereits im Juli 2023 in die Pflicht einer Internen Meldestelle genommen. Unternehmen und Organisationen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden haben eine Schonfrist bis zum 17. Dezember. Danach müssen auch sie laut Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) durch die Einrichtung einer Interne Meldestelle hinweisgebenden Personen die Möglichkeit geben, Defizite und Missstände im Unternehmen zu melden – auf Wunsch anonym.
Inhalte unseres Einführungsworkshops:
- Inbetriebnahme der webbasierten Software zur Einrichtung einer Internen Meldestelle
- Technische Einrichtung, inklusive Einbindung Ihres Corporate Designs und einer kundenindividuellen Subdomain
- Bereitstellung von Informationsmaterial für Ihre Mitarbeitenden
- Workshop von Mitarbeitenden mit Lizenz zum Umgang der Hinweisgeberplattform und zur Bearbeitung aller eingehenden Meldungen
Unsere Hinweisgeberplattform bietet eine DSGVO-konforme Umsetzung unter Einhaltung aller Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes:
Alle Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und der Einrichtung einer Internen Meldestelle haben wir in einem kostenfreien Whitepaper für Sie zusammengefasst.
Gerne präsentieren wir Ihnen unsere Hinweisgeberplattform in einem kostenfreien Demotermin.